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auf aktuelle politische Entscheidungen.
Anrede,
vielen Dank für Ihre E-Mail zu dem Zukunftspaket der Bundesregierung. Ich freue mich immer, wenn ich von Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises Rückmeldung auf Gesetzesvorhaben bekomme. Ich möchte diese Stimmen ernst nehmen und Ihnen gerne ausführlich Antwort geben.
Schulden heute bedeuten Tilgungs- und Zinslasten morgen. Daher sind stabile öffentliche Finanzen Grundpfeiler einer nachhaltigen Generationengerechtigkeit. Damit wird der demographischen Entwicklung politisch Rechnung getragen.
Anfang Juni hat die Bundesregierung die Eckpunkte eines Zukunftspaketes mit einem Volumen von rund 80,2 Milliarden Euro für die Jahre 2011 bis 2014 verabschiedet. Die Maßnahmen betreffen weitgehend den Bereich der Ausgabenseite, sind also echte Einsparungen. Damit unterscheidet sich das Zukunftspaket fundamental von früheren Konsolidierungsbemühungen. Mit diesem Zukunftspaket gelingt es, die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse einzuhalten. Gleichzeitig werden so wichtige Zukunftsbereiche wie Bildung und Forschung richtigerweise von den Konsolidierungsschritten ausgenommen. Damit leistet die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag für die Stabilität der deutschen Finanz- und Haushaltspolitik und schafft Vertrauen für die Bürger und Unternehmen. Und wir vermeiden ähnliche Verhältnisse wie wir sie im April 2010 in Griechenland erleben mussten. Mit dem Zukunftspaket, das der Bundesregierung auch international Anerkennung einbringt, setzen wir für unsere europäischen Partner den Maßstab. So gelingt es uns insgesamt, die gerade für Deutschland wichtige gemeinsame Währung Euro weiterhin zu stabilisieren. Und mit einem nachhaltigen Konsolidieren sichern wir das Wachstumspotential der deutschen Wirtschaft und so unsere Arbeitsplätze.
Die Eckpunkte des Zukunftspakets werden zur Zeit regierungsintern abgestimmt und in den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes einfließen. Daher bitte ich um Verständnis, daß ich mich dazu nicht im Detail äußern kann. Der Gesetzentwurf soll am 1. September 2010 im Kabinett beschlossen werden. Erst danach wird die Beratung im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen beginnen. Im Rahmen dieser Beratungen werden wir den Entwurf sehr intensiv prüfen und soweit notwendig auch Änderungen durchführen.
Aus Sicht der Bundesregierung sind die Eckpunkte sozial ausgeglichen. Nur rund 30,3 Mrd. € des o.g. Gesamtvolumens stammen aus dem Sozialbereich, obwohl inzwischen jährlich mehr als die Hälfte des Bundeshaushalts für diesen Bereich ausgegeben werden. Dabei sind die angesprochenen Bereiche mit Bedacht ausgesucht worden: Bei Beziehern von Hartz IV soll das Elterngeld zukünftig angerechnet werden, weil sonst eine zusätzliche, für die im Vordergrund stehende Lebenssicherung ungerechtfertigte Einnahme entstehen würde. Sicherlich ist es für die unmittelbar Betroffenen nicht einfach, auf diese zusätzliche Einnahme zu verzichten und ich verstehe an dieser Stelle ihr Unverständnis. Aber Hartz IV Empfänger erhalten nun einmal kein Einkommen wie Erwerbstätige. Schon heute erhält eine arbeitslose alleinerziehende Mutter mit Kind (½ Jahr) 1.402 € an Sozialleistungen monatlich. Ein arbeitsloses Paar mit 2 Kindern (1/2 Jahr und 4 Jahre) erhält 1.885 €. Wir müssen auch an diejenigen denken, die im Niedriglohnsektor arbeiten und durch ihre Leistungen auch zur Finanzierung von Hartz IV beitragen. Hier muss das Lohnabstandsgebot gewahrt bleiben.
Im Bereich der Familienpolitik darf man nicht unerwähnt lassen, dass diese Koalition bereits in den ersten Monaten ihres Bestehens mehrere Verbesserungen auf den Weg gebracht hat. So haben wir mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz das Kindergeld und den Kinderfreibetrag erhöht. Zur Zeit berechnen wir die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene neu. Für Kinder wird es einen separat berechneten Regelsatz geben, um ihren Bedürfnissen besser gerecht zu werden. Zudem ist geplant, Bildungsgutscheine auszugeben, die bedürftige Kinder z.B. für Musik- und Sportunterricht oder Nachhilfe einsetzen können.
Im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik sollen Instrumente und Strategien überprüft und effektiver ausgerichtet und auf den Rentenversicherungsbeitragssatz für SGB II-Empfänger verzichtet werden. Der Bund zahlt jedes Jahr 1,8 Mrd. €, damit ein Langzeitarbeitsloser später für ein Jahr ohne Job ganze zwei Euro mehr Rente im Monat bekommt. Wenn jemand 40 Jahre lang arbeitslos wäre, nähme die Rente um 80 € zu. Die bittere Wahrheit ist: Aus Arbeitslosigkeit lässt sich keine Rente erwirtschaften. Die einzige Möglichkeit, Altersarmut zu vermeiden, sind möglichst viele Beitragsjahre in Arbeit. Wer das aus vielerlei Gründen nicht schafft, bekommt in Deutschland eine Grundsicherung.
Weiterhin wird durch das Zukunftspaket der Bereich Beteiligungen, Unternehmen und Bankensektor insgesamt mit rund 19,2 Mrd. € belastet. Um die Finanzbranche angemessen an den Kosten der Krise zu beteiligen, führen wir eine Bankenabgabe ein, die in einen Restrukturierungsfonds einfließen wird. Dieser Fond soll die Banken an den Kosten einer etwaigen zukünftigen Krise beteiligen. Alle Kreditinstitute zusammen müssen jährlich bis zu 1,2 Mrd. Euro in den Fond einzahlen. Darüber hinaus hat sich die christlich-liberale Koalition darauf verständigt, auf europäischer und globaler Ebene für eine wirksame Finanzmarktsteuer einzutreten. Hier ist Deutschland anderen Staaten in der Umsetzung weit voraus, wobei sicherlich noch einiges an Arbeit zu erledigen ist. Mit der in den Eckpunkten des Zukunftspakets vereinbarte Beteiligung des Finanzsektors von 2 Mrd. € p.a. ab 2012 haben wir uns ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Bitte bedenken Sie, dass es unser Ziel sein muss, den Finanzsektor angemessen zu beteiligen, jedoch gleichzeitig die Stabilität des Finanzmarkts durch überzogene Belastungen nicht zu gefährden.
Rund 13,4 Mrd. € werden im Bereich der Verwaltung eingespart, beispielsweise durch eine weitere Reduzierung des Personals. Der Subventionsabbau trägt rund 9,5 Mrd. € zum Zukunftspaket bei.
Was die von Ihnen ebenfalls angesprochen Steuerpolitik anbelangt, so bitte ich zu bedenken, dass das Steuerrecht auch ein wichtiger Standortfaktor im internationalen Wettbewerb um Unternehmensansiedlungen und Investitionen ist. Dies trägt zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Das Wirtschaftswachstum wird daher maßgeblich von diesem Politikfeld beeinflusst. Die aktuell positive wirtschaftliche Entwicklung ist denn auch ein Beleg dafür, dass attraktive steuerliche Rahmenbedingungen eine wichtige Voraussetzung für mehr Wachstum und Beschäftigung sind.
Dabei sichert die progressive Einkommensbesteuerung auch den sozialen Ausgleich. Starke Schultern tragen schon heute deutlich mehr als schwache. Eindrucksvoll kann man dies den amtlichen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes entnehmen: Das oberste Drittel der Steuerpflichtigen trägt bereits heute rund 80 Prozent der Einkommensteuer. Das untere Drittel der Einkommen, Haushalte, die wenig oder gar nicht verdienen, erhalten dagegen fast 60 Prozent aller Transferleistungen (Rente, Sozialhilfe, Kindergeld, Bafög, sonstige Staatshilfe), zahlen aber nur rd. 5 Prozent der Steuern und Sozialabgaben. Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes würde dies noch verschärfen und gleichzeitig die Position Deutschlands im internationalen Vergleich erheblich schwächen mit negativen Auswirkungen auf unseren Standort.
Ich möchte Ihnen auch erläutern, warum die Union die Vermögensteuer aus guten Gründen ablehnt. Sie würde den beginnenden Aufschwung gefährden und zu einer dauerhaften Schwächung des Standorts Deutschland führen. Mit der Vermögensteuer würden gerade gewinnschwache, häufig aber arbeitsplatzintensive Branchen wie z. B. das Baugewerbe besonders betroffen, da die Vermögensteuer an der Substanz und nicht am Gewinn des Unternehmens ansetzt. Hier würde mit der Einführung der Vermögensteuer ein völlig falsches Signal gesetzt. Unser Ziel ist es hingegen, Arbeitsplätze zu schaffen und nicht zu gefährden. Auch würden von einer Vermögensteuer etwa gerade auch Mieter benachteiligt, da sie an die Mieter weitergereicht werden würde. Zudem handelt es sich bei der Vermögensteuer um ein bürokratisches Monstrum, was seinesgleichen sucht. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, haben damals allein beim Fiskus die Erhebungskosten der Vermögensteuer knapp ein Drittel des Aufkommens verschlungen. Eine Wiedereinführung müsste den im Vergleich zur damaligen Vermögensteuer noch höheren Hürden aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht werden.
Meinen ausführlichen Erläuterungen können Sie entnehmen, dass wir die allgemein vorgebrachten Vorbehalte zum Zukunftspaket sehr ernst nehmen. Ich hoffe, dass ich Ihnen durch dieses Schreiben meine Position näher bringen konnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Antje Tillmann MdB