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Dr. Hans-Peter Uhl (CDU)

Anrede,

die Verschuldung des Bundes hat astronomische Höhen erreicht, zusätzlich verschärft durch die Kosten der Wirtschafts- und Finanzkrise der letzten zwei Jahre. Umso notwendiger ist jetzt der neue Kurs, der die Neuverschuldung Jahr für Jahr reduziert und auf der Ausgabenseite zu echten Einsparungen führt. So halten wir endlich die Spirale auf, die zu immer stärkeren Belastungen der arbeitenden Bevölkerung geführt hat. Der Entwurf, über den demnächst abgestimmt wird, sieht folgendes vor: Von insgesamt 11 Mrd. Euro Einsparungen bzw. Mehreinnahmen in 2011 stammen fünf Mrd. Euro von den Unternehmen, drei Mrd. Euro aus dem Sozialbereich, und ungefähr 3 Mrd. Euro spart der Bund bei seiner Verwaltung. Folgendes Bild ergibt sich im Blick auf die Finanzplanung:

• Bundeshaushalt 2010: Die erwartete Neuverschuldung von 65 Mrd. Euro fällt um 15 Mrd. Euro geringer aus als zunächst erwartet; dennoch ist dies die höchste Neuverschuldung der Nachkriegszeit.

• Bundeshaushalt 2011 und Finanzplan bis 2014: Zwar brauchen wir 2011 immer noch eine enorme Neuverschuldung von 57 Mrd. Euro, doch der Einstieg in die Schuldenbremse ist geschafft.

• Bis 2016 bedarf es weiterer Anstrengungen: Auf absehbare Zeit können neue Prioritäten nur durch Einsparungen an anderer Stelle finanziert werden. Mit dieser Haushaltspolitik wird auf der Ausgabenseite eingespart und bewusst auf jede weitere Erhöhung der Einkommen- oder der Mehrwertsteuer verzichtet. Das unterstütze ich. Weitere Steuererhöhungen würden wirtschaftlich mehr schaden als sie dem Staat einbringen. Unser Steuersystem ist bereits so geregelt, dass die starken Schultern besonders viel tragen müssen. So haben in 2009 die wohlhabendsten 10% der Einkommensteuerzahler 53% des gesamten Einkommensteueraufkommens beigetragen. Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes halte ich für unvernünftig, weil dieser Steuersatz ja bereits bei einem Jahresbrutto von ca. 53.000 Euro greift. Bei dieser Einkommensklasse handelt es sich keineswegs um „Reiche“, sondern mitunter um Handwerker, Facharbeiter, leitende Angestellte etc. – jedenfalls um einen Adressatenkreis, der mit harter Arbeit schon genügend zur Wohlfahrt der Gesamtgesellschaft beiträgt. Eine Erhöhung des Steuersatzes wäre nur bei einem deutlich späteren Greifen desselben vertretbar. Dies wiederum würde jedoch die Gesamteinnahmen des Staates im Zweifel eher verringern und wohl weitere Sparzwänge auslösen. Und ungelöst wäre damit noch immer das Problem der Progression, das bereits Bezieher eines Jahresbrutto ab 13.500 Euro trifft. Was die Messung und Besteuerung von „Vermögen“ angeht, so ist zu unterscheiden zwischen Einkommen, das jemand zum „Verjubeln“ übrig hat, und Betriebsvermögen wie Immobilien und Produktionsmittel. Nehmen Sie als Beispiel die Landwirte: Viele haben aufgrund ihres Besitzes ein nominell hohes Vermögen, können aus dessen Bewirtschaftung jedoch oftmals nur ein bescheidenes Einkommen erzielen. Welchen Sinn sollte es nun haben, das Eigentum an landwirtschaftlichen Produktionsflächen höher zu besteuern? Dasselbe Prinzip gilt für das Handwerk, die mittelständische Industrie, den privaten Wohnungsbau etc. Dass hingegen – um nur einen Aspekt herauszugreifen – Empfänger von staatlichen Sozialleistungen künftig nicht mehr zusätzlich ein Elterngeld bekommen, halte ich für vertretbar, weil das Elterngeld ja als Lohnersatzleistung begründet ist. Einer Familie, die Sozialleistungen bezieht, entgeht bei Geburt eines Kindes jedoch kein Lohn; im Gegenteil bekommt sie ohnehin erhöhte Leistungen (für das Kind). Durch den Wegfall des Elterngeldes wird hierbei auch der Fehlanreiz entschärft, dass manche Familien in Sozialleistungen im Endeffekt ein höheres Einkommen beziehen als Familien mit einem vollerwerbstätigen (und steuer- und abgabenpflichtigen) Ernährer.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Hans-Peter Uhl MdB